
Du bist im Studium
Du bist bereits eingeschrieben und interessierst dich für ein Lehramtsstudium? Hier findest du alles zum Thema Studienwechsel.
Studienwechsel
Wenn du bereits eingeschrieben bist und z.B. Informatik, Sport, Kunst, Maschinenbau oder irgendetwas anderes studierst, kannst du in ein Lehramtsstudium wechseln. Entweder an der Uni oder Hochschule an der du schon eingeschrieben bist oder du wechselst an einen anderen Standort. Wie das funktioniert ist im Prinzip an allen lehrerausbildenden Universitäten und Hochschulen identisch. Doch es gibt Unterschiede, wenn es um die Zulassung (es gibt oft einen NC auf Lehramtsstudiengängen) und das Anerkennen deiner Studienleistungen für das Lehramtsstudium geht.
Daher wende dich für eine Beratung an die Zentren für Lehrerbildung an den jeweiligen Studienstandorten. Du findest hier eine gute Liste: www.lehrerbildung.de
Damit du eine gute Karriere machen kannst, sieh dir die Einstellungschancen an:
Eine Übersicht aller möglichen Fächerkombinationen für das Lehramt der Haupt-, Real-, Sekundar- und Gesamtschule (Sekundarstufe I) und das Lehramt an Gymnasien und Gesamtschulen (Sekundarstufe II) findest du hier.
Wie sich ein Lehramtsstudium dann grundsätzlich gliedert, erfährst du weiter unten.
Studienverlauf
Die erste Phase der Lehrerausbildung findet an den Universitäten des Landes in Form des Bachelor- und Masterstudiums statt, die zweite Phase, Vorbereitungsdienst, an Zentren für schulpraktische Lehrerausbildung und Schulen.
Wahl der Schulform
Mit dem Studium entscheidest du dich für die Schulform, an der du unterrichten willst. Bei der Wahl der Schulform, solltest du bereits bedenken, dass manche Fächer an bestimmten Schulformen nicht unterrichtet werden..
Auf diese Schulformen kannst du dich im Studium festlegen, die Bezeichnungen sind je nach Bundesland unterschiedlich:
- Grundschule (G)
- Haupt-, Real-, Sekundar- und Gesamtschule (HRSGe)
- Gymnasien und Gesamtschule (GyGe)
- Berufskolleg (BK)
- Sonderschule, sonderpädagogische Förderung (SF)
Praxiselemente
Einstellung in den Vorbereitungsdienst
Wer die Erste Staatsprüfung für ein Lehramt abgelegt hat, wer eine auf das Lehramt bezogene Masterprüfung abgelegt hat oder über eine Anerkennung verfügt, die den Zugang zum nordrhein-westfälischen Vorbereitungsdienst eröffnet, kann sich in Nordrhein-Westfalen bei einer der fünf Bezirksregierungen um die Einstellung in den Vorbereitungsdienst für ein Lehramt bewerben. Die Bezirksregierungen sind die zuständigen Ausbildungsbehörden. Einstellungstermin ist nach derzeitiger Rechtslage jeweils der 1. Mai eines Jahres. Hierfür muss die Bewerbung stets bis zum 15. November des Vorjahres bei der Bezirksregierung vorliegen. Seit 2007 hat Nordrhein-Westfalen auch zu einem zweiten jährlichen Termin im Herbst eingestellt. Über die Einrichtung dieses Zusatztermins wird jährlich neu entschieden. Zusätzlicher Einstellungstermin ist der 1. November eines Jahres. Aktuelle Informationen zu den jeweiligen Bewerbungsverfahren, sowie zu allen anderen Fragen den Vorbereitungsdienst betreffend sind unter www.sevon.nrw.de eingestellt.
Online-Bewerbung
Die Bewerbung sollte – möglichst online unter www.sevon.nrw.de – an die Bezirksregierung gerichtet werden, in deren Bezirk der an erster Stelle gewünschte Ausbildungsort liegt. Zu den Bewerbungsverfahren zum Einstellungstermin 1. Mai sowie zu einem etwaigen Zusatzeinstellungstermin 1. November werden aktuelle Informationen und Vorankündigungen veröffentlicht. Für die Ausbildung stehen Zentren für schulpraktische Lehrerausbildung an vielen Standorten in allen fünf Regierungsbezirken zur Verfügung. Standorte, die zum nächsten Einstellungstermin in den Vorbereitungsdienst von Bewerberinnen und Bewerbern gewählt werden können, sind jeweils in den aktuellen Bewerbungsunterlagen aufgeführt. In der Bewerbung können bis zu vier Ortswünsche angegeben werden. Bei der Zuweisung der Bewerberinnen und Bewerber werden Ortswünsche nach Möglichkeit berücksichtigt.
Die Einstellungsbehörden (die Bezirksregierungen in Arnsberg, Detmold, Düsseldorf, Köln und Münster) sind bestrebt, im Rahmen der fächerspezifischen Kapazitäten den Ortswünschen der Bewerberinnen und Bewerber zu entsprechen. Die Note der Lehramtsprüfung (Erste Staatsprüfung bzw. Master of Education) ist für die Zuweisung des Ausbildungsortes unerheblich.
Anerkennung
Bewerberinnen und Bewerber, die ihre Erste Staatsprüfung für ein Lehramt bzw. ihren Master of Education nicht in Nordrhein-Westfalen erworben haben, müssen ihr Zeugnis hinsichtlich des Zugangs zum nordrhein-westfälischen Vorbereitungsdienst anerkennen lassen.
Ausbildung und Prüfung im 18-monatigen Vorbereitungsdienst
Mit der Ordnung des Vorbereitungsdienstes und der Staatsprüfung (OVP) vom 10. April 2011 hat Nordrhein-Westfalen die schulpraktische Phase der Lehrerausbildung reformiert. Der Vorbereitungsdienst hat für alle Lehrämter eine einheitliche Dauer von 18 Monaten.
Standardorientierung, Wissenschaftsorientierung, Handlungsfeldorientierung und Personenorientierung als ausbildungsdidaktische Prinzipien prägen den reformierten Vorbereitungsdienst.
Am Ende des 18-monatigen Vorbereitungsdienstes steht die am Kerncurriculum und den Kompetenzen und Standards der OVP 2011 orientierte Staatsprüfung.
Kerncurriculum
Das Kerncurriculum konturiert und strukturiert die Ausbildung im Vorbereitungsdienst für alle Lehrämter. Unmittelbare Bezüge zur Schulpraxis und zu den Standards der Kultusministerkonferenz (KMK) für die Lehrerausbildung bieten einen verlässlichen Rahmen für eine landesweit vergleichbare Qualität der Ausbildung im Vorbereitungsdienst an den Zentren für schulpraktische Lehrerausbildung und den Ausbildungsschulen.
Eine Übersicht der Zentren für schulpraktische Lehrerausbildung nach Lehrämtern findest du hier: www.zfsl.nrw.de
Vorbereitungsdienst/ Referendariat in NRW
Einstellung in den Vorbereitungsdienst
Wer die Erste Staatsprüfung für ein Lehramt abgelegt hat, wer eine auf das Lehramt bezogene Masterprüfung abgelegt hat oder über eine Anerkennung verfügt, die den Zugang zum nordrhein-westfälischen Vorbereitungsdienst eröffnet, kann sich in Nordrhein-Westfalen bei einer der fünf Bezirksregierungen um die Einstellung in den Vorbereitungsdienst für ein Lehramt bewerben. Die Bezirksregierungen sind die zuständigen Ausbildungsbehörden. Einstellungstermin ist nach derzeitiger Rechtslage jeweils der 1. Mai eines Jahres. Hierfür muss die Bewerbung stets bis zum 15. November des Vorjahres bei der Bezirksregierung vorliegen. Seit 2007 hat Nordrhein-Westfalen auch zu einem zweiten jährlichen Termin im Herbst eingestellt. Über die Einrichtung dieses Zusatztermins wird jährlich neu entschieden. Zusätzlicher Einstellungstermin ist der 1. November eines Jahres. Aktuelle Informationen zu den jeweiligen Bewerbungsverfahren, sowie zu allen anderen Fragen den Vorbereitungsdienst betreffend sind unter www.sevon.nrw.de eingestellt.
Online-Bewerbung
Die Bewerbung sollte – möglichst online unter www.sevon.nrw.de – an die Bezirksregierung gerichtet werden, in deren Bezirk der an erster Stelle gewünschte Ausbildungsort liegt. Zu den Bewerbungsverfahren zum Einstellungstermin 1. Mai sowie zu einem etwaigen Zusatzeinstellungstermin 1. November werden aktuelle Informationen und Vorankündigungen veröffentlicht. Für die Ausbildung stehen Zentren für schulpraktische Lehrerausbildung an vielen Standorten in allen fünf Regierungsbezirken zur Verfügung. Standorte, die zum nächsten Einstellungstermin in den Vorbereitungsdienst von Bewerberinnen und Bewerbern gewählt werden können, sind jeweils in den aktuellen Bewerbungsunterlagen aufgeführt. In der Bewerbung können bis zu vier Ortswünsche angegeben werden. Bei der Zuweisung der Bewerberinnen und Bewerber werden Ortswünsche nach Möglichkeit berücksichtigt.
Die Einstellungsbehörden (die Bezirksregierungen in Arnsberg, Detmold, Düsseldorf, Köln und Münster) sind bestrebt, im Rahmen der fächerspezifischen Kapazitäten den Ortswünschen der Bewerberinnen und Bewerber zu entsprechen. Die Note der Lehramtsprüfung (Erste Staatsprüfung bzw. Master of Education) ist für die Zuweisung des Ausbildungsortes unerheblich.
Anerkennung
Bewerberinnen und Bewerber, die ihre Erste Staatsprüfung für ein Lehramt bzw. ihren Master of Education nicht in Nordrhein-Westfalen erworben haben, müssen ihr Zeugnis hinsichtlich des Zugangs zum nordrhein-westfälischen Vorbereitungsdienst anerkennen lassen.
Ausbildung und Prüfung im 18-monatigen Vorbereitungsdienst
Mit der Ordnung des Vorbereitungsdienstes und der Staatsprüfung (OVP) vom 10. April 2011 hat Nordrhein-Westfalen die schulpraktische Phase der Lehrerausbildung reformiert. Der Vorbereitungsdienst hat für alle Lehrämter eine einheitliche Dauer von 18 Monaten.
Standardorientierung, Wissenschaftsorientierung, Handlungsfeldorientierung und Personenorientierung als ausbildungsdidaktische Prinzipien prägen den reformierten Vorbereitungsdienst.
Am Ende des 18-monatigen Vorbereitungsdienstes steht die am Kerncurriculum und den Kompetenzen und Standards der OVP 2011 orientierte Staatsprüfung.
Kerncurriculum
Das Kerncurriculum konturiert und strukturiert die Ausbildung im Vorbereitungsdienst für alle Lehrämter. Unmittelbare Bezüge zur Schulpraxis und zu den Standards der Kultusministerkonferenz (KMK) für die Lehrerausbildung bieten einen verlässlichen Rahmen für eine landesweit vergleichbare Qualität der Ausbildung im Vorbereitungsdienst an den Zentren für schulpraktische Lehrerausbildung und den Ausbildungsschulen.
Eine Übersicht der Zentren für schulpraktische Lehrerausbildung nach Lehrämtern findest du hier: www.zfsl.nrw.de
Anfragen zum Vorbereitungsdienst sind zu richten an
Bezirksregierung Arnsberg
Seibertzstraße 1, 59821 Arnsberg
Telefon: 0 29 31 / 82-0
Telefax: 0 29 31 / 82-2520
Email: poststelle [at] bezreg-arnsberg.nrw.de (poststelle[at]bezreg-arnsberg[dot]nrw[dot]de)
Internet: www.bezreg-arnsberg.nrw.de
Bezirksregierung Detmold
Leopoldstraße 15, 32754 Detmold
Telefon: 0 52 31 / 71-0
Telefax: 0 52 31 / 71-1127
Email: poststelle [at] bezreg-detmold.nrw.de (poststelle[at]bezreg-detmold[dot]nrw[dot]de)
Internet: www.bezreg-detmold.nrw.de
Bezirksregierung Düsseldorf
Schulabteilung
Am Bonneshof 35, 40474 Düsseldorf
Postfach 300865, 40408 Düsseldorf
Telefon: 02 11 / 4 75-0
Telefax: 02 11 / 4 75-2671
Email: poststelle [at] brd.nrw.de (poststelle[at]brd[dot]nrw[dot]de)
Internet: www.brd.nrw.de
Bezirksregierung Köln
Zeughausstraße 2-10, 50667 Köln
Telefon: 0221 / 147-0
Telefax: 0221 / 147-3185
Email: poststelle [at] bezreg-koeln.nrw.de (poststelle[at]bezreg-koeln[dot]nrw[dot]de)
Internet: www.bezreg-koeln.nrw.de/
Bezirksregierung Münster
Domplatz 1-3, 48143 Münster
Telefon: 02 51 / 4 11-0
Telefax: 02 51 / 411-2525
Email: poststelle [at] bezreg-muenster.nrw.de (poststelle[at]bezreg-muenster[dot]nrw[dot]de)
Internet: www.brms.nrw.de
FAQ
Das Praxissemester folgt bestimmten Grundlinien: Es richtet sich an Studierende im Masterstudium, dauert fünf Monate und orientiert sich am Schulhalbjahr (Beginn jeweils zum 15. Februar oder zum 15. September). Es soll den Studierenden besondere Lerngelegenheiten im Theorie-Praxis Kontext bieten. Die Präsenzzeit an der Schule beträgt 250 Zeitstunden. Sie umfasst in diesem Rahmen bis zu 70 Unterrichtsstunden und die Teilnahme an allen anderen Aspekten der Lehrkräftearbeit. Die schulpraktische Phase wird universitätsseitig in ein Studienjahr eingebunden, das heißt, dem eigentlichen Praxissemester gehen im Semester davor bildungswissenschaftliche und fachdidaktische Vorbereitungsveranstaltungen der Universität voraus. Danach beginnt der fünfmonatige schulpraktische Teil.
Zu der Studienkomponente der Universität gehören neben der Vorbereitung Begleitveranstaltungen und kleine Studienprojekte in der schulpraktischen Phase. Die Schulpraxiskomponente umfasst die Begleitung der Studierenden an den Schulen durch die Lehrkräfte vor Ort und die Begleitung der Studierenden durch Seminarausbilderinnen und Seminarausbilder der ZfsL. Das Praxissemester wird uniseitig durch eine Modulabschlussprüfung (dort Reflexion der Praxiserfahrungen und der Studienprojekte) sowie durch ein Bilanz- und Perspektivgespräch an der Schule abgeschlossen.
Hauptziele sind, aus dem Berufsfeld Schule heraus Impulse und Anstöße für die nachfolgenden Studienanteile und erste Grundlagen für den späteren Vorbereitungsdienst zu schaffen. Im Praxissemester soll das für den Lehrerberuf relevante und bereits erworbene Theorie- und Reflexionswissen aus den Fachwissenschaften, den Fachdidaktiken und den Bildungswissenschaften mit der Tätigkeit in der Schule verknüpft werden. Angestrebt wird eine „forschende Grundhaltung“. Der Erwerb von Handlungsroutinen ist eine Aufgabe des Vorbereitungsdienstes. Das Praxissemester ist somit kein Referendariat! Die Schule, das Zentrum für schulpraktische Lehrerausbildung und die Hochschule sollen die Studierenden dabei unterstützen, ihre für den Lehrerberuf relevanten Fragen zu identifizieren und eine kritisch-konstruktive Auseinandersetzung damit zu initiieren.
Für die Verteilung der Studierenden wurde ein landesweites logistisches Onlineverfahren der Hochschulen zur Vergabe der Praktikumsplätze im Praxissemester – kurz PVP – entwickelt. Während der Hauptteil der Arbeit mit diesem System bei den Universitäten liegt, fallen auch für die Schulen (in der Regel für die Ausbildungsbeauftragten) zu bestimmten Zeiten überschaubare ausbildungsfachliche Entscheidungenbeziehungsweise Informationsaufgaben im Rahmen des Verteilprozesses an. Dabei sollen die Ausbildungsbeauftragten der Schulen durch die Plattform PVP unterstützt werden. Zur Information und Vorbereitung der Ausbildungsbeauftragen an den Schulen auf diese Tätigkeiten wurden im September landesweit in den Einzugsbereichen der Seminare Informationsveranstaltungen für die Ausbildungsbeauftragten durchgeführt.
Der Vorbereitungsdienst wurde zum 1. November 2011 eingeführt.
Ja. Dies gilt auch für den Master of Education der Studiengänge des Bachelor-Master-Modellversuches.
Mit dem sogenannten Mobilitätsbeschluss der Kultusministerkonferenz (KMK) vom 7. März 2013 haben sich die einzelnen Bundesländer verpflichtet, Bewerberinnen und Bewerber, die ein Lehramtsstudium gemäß den Vorgaben der KMK absolviert haben, unabhängig von dem Land, in dem der Abschluss erworben wurde, gleichberechtigten Zugang zum Vorbereitungsdienst für den Ihrem Abschluss entsprechenden Lehramtstyp zu ermöglichen. Voraussetzung hierfür ist jedoch, dass der Abschluss zwei Fächer umfasst, die für das entsprechende nordrhein-westfälische Lehramt zugelassenen Fächern inhaltlich zugeordnet werden können.
Weitere Informationen zum Anerkennungsverfahren erhältst du hier:
Anerkennung von Lehramtsprüfungen und Lehramtsbefähigungen
Der Anerkennungsbescheid und das Zeugnis über die anerkannte Prüfung können im Bewerbungsverfahren zur Einstellung in den Vorbereitungsdienst innerhalb der dafür festgesetzten Frist (Nachreichfrist) nachgereicht werden. (www.sevon.nrw.de)
Nein. Dein Abschluss muss hinsichtlich des Zugangs zu einem entsprechenden Vorbereitungsdienst zunächst als gleichwertig anerkannt werden. Der Anerkennungsbescheid und das Zeugnis über die anerkannte Prüfung können im Bewerbungsverfahren zur Einstellung in den Vorbereitungsdienst innerhalb der dafür festgesetzten Frist (Nachreichfrist) nachgereicht werden. (www.sevon.nrw.de)
Der 18-monatige Vorbereitungsdienst schließt inhaltlich an die im Laufe des Lehramtsstudiums (Praxiselemente, Praxissemester) bereits erworbenen schulfachlichen Kenntnisse und schulpraktischen Kompetenzen an und hat die abschließende berufliche Qualifizierung der jungen Lehrkräfte zum Ziel. Die Ausbildung erfolgt auf der Grundlage eines Kerncurriculums und orientiert sich konsequent an den Kompetenzen und Standards für die Lehrerbildung, wie sie die Kultusministerkonferenz festgelegt hat.
Der Vorbereitungsdienst für Lehrämter an Schulen wird in Schulen und in den Zentren für schulpraktische Lehrerausbildung (ZfsL) geleistet. Alle öffentlichen nordrhein-westfälischen Schulen beteiligen sich an der Ausbildung junger Lehrkräfte.
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