Du hast ein Studium und Berufserfahrung

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Du hast ein Studium und Berufserfahrung

Du hast kein Lehramtsstudium absolviert? Hier erfährst Du, wie man über den Seiteneinstieg in den Beruf einer Lehrkraft kommen kann.

Lehrkraft werden oder als sozialpädagogische Fachkraft arbeiten

Auf dieser Seite geht es um den sogenannten Seiteneinstieg und um sozialpädagogische Fachkräfte. In beiden Fällen ist der Wechsel aus dem bisherigen Tätigkeitsfeld in den Arbeitsbereich Schule möglich.

Hast du erfolgreich ein Studium als Sozialpädagoginnen und Sozialpädagogen, Sozialarbeiterinnen und Sozialarbeiter, Erzieherinnen und Erzieher absolviert, dann klick bitte hier!

Hast du ein abgeschlossenes Studium (idealerweise aus dem MINT-Bereich) und schon einige Jahre Berufserfahrung dann lies gerne hier weiter.

Für Seiteneinsteigerinnen und Seiteneinsteiger zeigen wir in zwei Grafiken, in welchen Fächern besonders gute Einstellungschancen bestehen.

Fächerspezifische Lehrerbedarfsprognosen

Lehrkräftebedarfprognose_Sek1
Lehrkräftebedarfprognose_Sek2

Lehrerinnen und Lehrer werden in Nordrhein-Westfalen grundsätzlich nur dann dauerhaft in den Schuldienst eingestellt, wenn sie ein Lehramtsstudium abgeschlossen, einen Vorbereitungsdienst (Referendariat) absolviert und eine Staatsprüfung (Staatsexamen) erfolgreich abgelegt haben. Sie erteilen Unterricht an den Schulformen und in den Fächern, die ihrer Lehramtsbefähigung entsprechen.

Wenn diese „grundständig“ ausgebildeten Lehrkräfte nicht zur Verfügung stehen, können die Schulen auch andere Bewerberinnen und Bewerber einstellen, die über einen nicht lehramtsbezogenen Abschluss verfügen. Diese Seiteneinsteigerinnen und Seiteneinsteiger helfen den Schulen dabei, den hohen Lehrerbedarf zu decken und Unterrichtsausfall zu vermeiden. Seiteneinsteigerinnen und Seiteneinsteiger sind mit ihrer persönlichen Berufsbiografie vielfach eine Bereicherung für das Schulleben. Damit der Start gelingt, erhalten alle Seiteneinsteigerinnen und Seiteneinsteiger eine berufsbegleitende Unterstützung, in der ihnen die pädagogischen Grundlagen und Handlungsfelder des Lehrerberufs vermittelt werden. Voraussetzung für den Seiteneinstieg ist, dass die Schule ihre Stellenausschreibung für den Seiteneinstieg öffnet.

Der Gesetzgeber hat mit dem Lehrerausbildungsgesetz vom 12. Mai 2009 (§ 13) die Eckpunkte einer berufsbegleitenden Ausbildung für Seiteneinsteigerinnen und Seiteneinsteiger festgelegt:

Den Seiteneinstieg gibt es an allen Schulformen außer der Förderschule.

In den Schulformen der Sekundarstufe I (Haupt-, Real, Sekundar-, Gesamtschule Klasse 5-10) und Sekundarstufe II (Gymnasium, Gesamtschule Klasse 11-13, Berufskolleg) ist der Seiteneinstieg in allen Fächern und beruflichen Fachrichtungen möglich.

In der Grundschule ist der Seiteneinstieg nur für die Fächer Kunst, Musik, Sport und Englisch möglich.

In den Fächern Mathematik und Deutsch ist der Seiteneinstieg in der Grundschule nicht möglich, denn in diesen Fächern sind die Anforderungen besonders hoch. Die Vermittlung dieser beiden Fächer erfordert fundiertes fachliches und didaktisches Wissen sowie vertiefte Kenntnisse über die Entwicklungsphasen der Schülerinnen und Schüler. Lehrkräfte für die Grundschule werden hierfür sowohl im Studium (10 Semester), als auch im 18 Monate langen Vorbereitungsdienst ausgebildet.

Wege in den Seiteneinstieg

Grundsätzlich sind für Seiteneinsteigerinnen und Seiteneinsteiger vier Wege in den Schuldienst zu unterscheiden:

  • Seiteneinsteigerinnen und Seiteneinsteiger, die ein nicht-lehramtsbezogenes Hochschulstudium
    oder
    ein Studium einer Kunst- und Musikhochschule
    oder
    ein Studium an der Deutschen Sporthochschule Köln
    oder
    einen an einer Fachhochschule erworbenen Masterabschluss mit sieben Semestern Regelstudienzeit
    erfolgreich absolviert haben, ggf. eine zweijährige Berufstätigkeit nach dem Studium nachweisen können in den Seiteinstieg gelangen. Bei einer positiven Prognose über die Ausbildungsfähigkeit werden sie in zwei Fächern in den Schuldienst eingestellt, absolvieren einen zweijährigen berufsbegleitenden Vorbereitungsdienst und legen abschließend eine Staatsprüfung ab.
    Nach dieser Qualifizierung verfügen Seiteneinsteigerinnen und Seiteneinsteiger über die entsprechende Lehramtsbefähigung und sind damit den „grundständig“ ausgebildeten Lehrkräften gleichgestellt. Die entsprechenden Regelungen hierfür sind der Ordnung zur berufsbegleitenden Ausbildung von Seiteneinsteigerinnen und Seiteneinsteigern und der Staatsprüfung (OBAS) zu entnehmen. Sofern die beamtenrechtlichen Voraussetzungen erfüllt sind, erfolgt eine Übernahme ins Beamtenverhältnis (abgeschlossene Ausbildung mit Studium und Referendariat, gesundheitliche Eignung, qualifiziertes Führungszeugnis, 42. Lebensjahr noch nicht vollendet). Liegen die beamtenrechtlichen Voraussetzungen nicht vor, erfolgt eine Einstellung im Tarifbeschäftigungsverhältnis.
    Vertiefende Informationen auch zum Bewerbungsverfahren erhalten Sie in unsere Broschüre zum Seiteneinstieg gemäß OBAS: Klick hier
  • Seiteneinsteigerinnen und Seiteneinsteiger mit einem Universitätsabschluss, die eine der oben genannten Voraussetzungen für die Teilnahme am berufsbegleitenden Vorbereitungsdienst (OBAS) nicht erfüllen, oder Seiteneinsteigerinnen und Seiteneinsteiger mit einem FH-Masterabschluss absolvieren eine einjährige Pädagogische Einführung und erwerben damit eine Unterrichtserlaubnis für das der Einstellung zu Grunde liegende Fach, jedoch keine Lehramtsbefähigung. Nach Abschluss dieser Qualifizierung werden sie in ein unbefristetes Tarifbeschäftigungsverhältnis übernommen. Die Eingruppierung und Vergütung der Lehrkräfte erfolgt auf der Grundlage des Tarifvertrags für den öffentlichen Dienst der Länder (TV-L). Eine Verbeamtung ist nicht möglich. In der Grundschule ist der Seiteneinstieg mit einer einjährigen Pädagogische Einführung möglich. Denn die grundständige Ausbildung für Lehrkräfte an Grundschulen erfolgt in der Regel in drei Fächern. Aus einem nicht-lehramtsbezogenen Studium lassen sich in der Regel nicht drei Fächer ableiten.
     
  • Absolventinnen und Absolventen einer Fachhochschule können über den Seiteneinstieg ein berufsbegleitendes duales Masterstudium für das Lehramt an Berufskollegs durchführen. Zugelassen sind ingenieurwissenschaftliche Abschlüsse aus einem Bereich, die grundsätzlich Elektrotechnik, Energietechnik, Nachrichtentechnik, Maschinenbautechnik, Fertigungstechnik, Versorgungstechnik, Fahrzeugtechnik, Konstruktionstechnik, Verfahrenstechnik, Chemietechnik, Informationstechnik oder Automatisierungstechnik zuzuordnen sind. Zudem muss eine Einstellung an einem Berufskolleg vorliegen.

    Das Studium kann wahlweise an den Universitäten in Wuppertal, Paderborn, Siegen, Aachen und Münster absolviert werden. Neben der Unterrichtstätigkeit im Umfang von 13 Stunden an drei Tagen pro Woche wird das Studium an der Universität an zwei Tagen pro Woche durchgeführt. Der Masterstudiengang dauert sechs Semester und schließt mit dem Master of Education ab.

    Nach Abschluss des dualen Masterstudienganges erfolgt der berufsbegleitende Vorbereitungsdienst nach OBAS mit einer Dauer von 18 Monaten (Erwerb der Lehramtsbefähigung).
     

  • An Schulformen der Sekundarstufe I ist auch eine Einstellung im Seiteneinstieg mit einer fachspezifischen Ausbildung möglich, also zum Beispiel mit einer Meisterprüfung. Von dieser Möglichkeit machen die Schulen eher selten Gebrauch. Auch diese Seiteneinsteigerinnen und Seiteneinsteiger nehmen an einer einjährigen Pädagogischen Einführung teil.

    Hier nochmal die Begriffe:

    OBAS: Ordnung zur berufsbegleitenden Ausbildung von Seiteneinsteigerinnen und Seiteneinsteigern und der Staatsprüfung,

    VOBASOF: Verordnung zur berufsbegleitenden Ausbildung zum Erwerb des Lehramts für sonderpädagogische Förderung.

    Und in Tabellenform die wichtigsten Kriterien:

    • Art des Sei­ten­ein­stiegs

      Schul­formen    

       Fächer           

      Zu­las­sungs­voraus­setz­ung   

      Dauer   

      Art der Qua­li­fi­zier­ung  

      Berufs­be­glei­ten­der Vor­be­rei­tungs­dienst nach OBAS

      Sek. I: Haupt-, Real-,  Se­kun­dar-,  Ge­mein­schafts­schule, PRIMUS

      Sek. II: Gesamt­schule, Gym­na­sium, Be­rufs­kolleg

       

      alle

      • Nicht lehr­amts­be­zo­gener Uni­versi­tätsabschluss (Regel­studien­zeit min. 7 Semester)
      • FH-Masterabschluss (Regel­studien­zeit min. 7 Semester)
      • 2-jäh­rige Berufs­tätig­keit oder 2-jähr­ige Kin­der­be­treu­ungs­zeit nach maßgeb­lich­em HS-Ab­schluss

      24 Monate

      Er­werb der Lehr­amtsbefähi­gung (Ab­schluss mit Staats­prü­fung)

      Päda­go­gische Einführung in den Schuldienst an Grundschulen

      Grund­schule

       

      für die Fächer Kunst, Musik, Sport und Eng­lisch

      • Grund­schule: Uni­versi­tätsab­schluss (Regel­studien­zeit min. 7 Semester)
      • FH-Masterabschluss (Regel­studien­zeit min. 7 Semester) 

       

      12 Monate

      Berufsbegleitende Einführung in den Lehrerberuf – Unterrichtserlaubnis für ein Fach - ohne Erwerb einer Lehramtsbefähigung (mehr Info in der Handreichung)

      Be­rufs­be­glei­tende Aus­bil­dung nach VOBASOF

      Alle Schul­formen

       

      alle

      • Lehr­amts­befähi­gung für ein an­de­res Lehr­amt
      • als Lehr­kraft im Schul­dienst des Lan­des be­schäf­tigt
      • Übertragung der Aufgaben einer Lehrkraft für sonderpädagogische För­der­ung (För­der­schwer­punkt: Ler­nen oder Emo­tio­nale und so­ziale Ent­wick­lung)

      18 Monate

      Er­werb der zu­sätz­lichen Lehr­amts­be­fähi­gung für son­der­päda­go­gische För­derung (Ab­schluss mit Staats­prü­fung)

      Pä­da­go­gische Ein­füh­rung in den Schul­dienst in Schul­formen der Sek. I und II

      Sek. I (Haupt-, Real-, Ge­samt-, Sekun­dar-,  Ge­mein­schafts­schule, PRIMUS)

      Sek. II: Ge­samt­schule, Gym­nasium, Berufs­kolleg

      alle

      • Sek.I: beruf­liche Qua­li­fi­zier­ung, FH-Ab­schluss (Bachelor/Master) oder Uni­ver­si­täts­ab­schluss
      • Sek. II und Berufs­kolleg: Uni­ver­si­täts­ab­schluss, FH-Ab­schluss (Master)

      12 Monate

      Be­rufs­be­gleit­ende Ein­füh­rung in den Lehrer­beruf – Un­ter­richts­er­laub­nis für ein Fach - ohne Er­werb einer Lehr­amts­be­fähi­gung

      Kom­bi­na­tion: Dua­les Stu­dium (berufs­be­glei­tend) und an­schließend  Be­rufs­be­glei­tender Vor­be­rei­tungs­dienst

      Berufs­kolleg

      für die beruf­lich­en Fach­rich­tun­gen Ma­schi­nen­bau­tech­nik, E­lek­tro­tech­nik, Fahr­zeug­tech­nik und Che­mie­tech­nik

      • FH-Ab­schluss (Bachelor)

      Stu­di­um (3 Jahre) zzgl. 18 Mo­nate be­rufs­be­glei­ten­der VD

      Er­werb der Lehr­amts­be­fähi­gung BK

       

       

Bewerbung

Bewerberinnen und Bewerber müssen sich zunächst auf die Stellenausschreibung einer Schule bewerben, die mit dem Zusatz „Bewerbung von Seiteneinsteigerinnen und Seiteneinsteigern ohne Lehramtsbefähigung“ oder vergleichbaren Zusätzen die Bewerbungsmöglichkeit für einen Seiteneinstieg eröffnet. Stellen schreiben Schulen für den Seiteneinstieg im Internet unter www.lois.nrw.de aus.

Gute Bewerbungschancen bestehen für die MINT-Fächer und die technischen Fachrichtungen Elektrotechnik, Kfz-Technik und Maschinenbautechnik und die Fachrichtung Sozialpädagogik.

Ebenso bestehen gute Einstellungsperspektiven in der Schulform Grundschule für die Fächer Kunst, Musik, Sport und Englisch (s.o.). Auch für andere Schulformen und Fächer bestehen je nach regionalem Bedarf gute Einstellungsmöglichkeiten im Seiteneinstieg. Entscheidend ist die Öffnung für den Seiteneinstiegs in der Stellenausschreibung der Schule.

Voraussetzungen / Ausbildungsdauer

1) Voraussetzung für die Teilnahme an der berufsbegleitenden Maßnahme mit dem Ziel, eine Lehramtsbefähigung zu erwerben (hier nach OBAS):

An der berufsbegleitenden Ausbildung kann teilnehmen, wer

  1. einen an einer Universität erworbenen Hochschulabschluss oder einen FH-Masterabschluss nachweist, der auf einer Regelstudienzeit von insgesamt mindestens sieben Semestern beruht und keinen Zugang zu einem Vorbereitungsdienst nach § 5 Lehrerausbildungsgesetz eröffnet,
  2. eine mindestens zweijährige Berufstätigkeit oder eine mindestens zweijährige Betreuung eines minderjährigen Kindes nach Abschluss des Hochschulstudiums nachweisen kann,
  3. die für die Unterrichts- und Erziehungstätigkeit erforderlichen deutschen Sprachkenntnisse besitzt und
  4. im Rahmen eines Auswahlverfahrens mit positiver Prognose über den Ausbildungserfolg in den Schuldienst des Landes Nordrhein-Westfalen im Tarifbeschäftigungsverhältnis eingestellt wurde.

Im Rahmen der Einstellung in den Schuldienst ist festzustellen, ob ein Einsatz in zwei Fächern und eine erfolgreiche Teilnahme an der berufsbegleitenden Ausbildung in zwei Fächern erwartet werden kann. Die Entscheidung über den Zugang zur Ausbildung für den Lehrerberuf basiert auf der Einschätzung der Eignung der Bewerberin oder des Bewerbers im Rahmen einer Prognose über den zu diesem Zeitpunkt erwarteten Ausbildungserfolg in den beiden Fächern, die im Einstellungsverfahren getroffen wird. Bei dieser Prognoseentscheidung sind insbesondere für das erste Fach vorgelegte Hochschulabschlüsse und fachwissenschaftliche Studieninhalte zu berücksichtigen. Für das zweite Fach sind im Regelfall mindestens ein Drittel der fachwissenschaftlichen Studienleistungen nachzuweisen. Vergleichsmaßstab sind die Studienleistungen, die im Rahmen des jeweiligen Lehramtsstudiums für dieses Fach zu erbringen sind. Zeitpunkt und Note des Abschlusses können in die Gesamtbewertung einfließen; einschlägige Berufserfahrungen sollen berücksichtigt werden. Auch die Eignung für die Arbeit mit Schülerinnen und Schülern ist für die Entscheidung von Bedeutung.

Die Ausbildung umfasst 24 Monate. Sie schließt mit der Staatsprüfung und dem Erwerb der Lehramtsbefähigung ab. Mit Bestehen der Staatsprüfung werden diese Lehrkräfte in ein Dauerbeschäftigungsverhältnis, bei Vorliegen der persönlichen Voraussetzungen ins Beamtenverhältnis, übernommen.

2) Bewerberinnen und Bewerber, die

  • die oben genannten Voraussetzungen für den Seiteneinstieg mit berufsbegleitender Ausbildung nicht erfüllen,
  • deren Bewerbung auf Grundlage einer fachspezifischen Ausbildung erfolgt oder
  • mit einem nicht lehramtsspezifischen Hochschulabschluss als Lehrkraft an einer Grundschule unterrichten möchten,

können in den Schuldienst in Verbindung mit der Pädagogischen Einführung eingestellt werden.

Die auf diesem Weg eingestellten Seiteneinsteigerinnen und Seiteneinsteiger erhalten einen befristeten Arbeitsvertrag zum Zweck der Qualifizierung. Im Rahmen der einjährigen sogenannten Pädagogischen Einführung werden sie bei der Einarbeitung in die Handlungsfelder des Lehrerberufs unterstützt. Sie erhalten für diese intensive Phase der Einarbeitung eine berufsbegleitende Betreuung und Beratung sowohl durch die Schule als auch durch Seminarausbilderinnen und Seminarausbilder der Lehrerausbildung. Die Pädagogische Einführung umfasst neben einer didaktischen Nachqualifizierung im jeweiligen Fach auch übergreifende didaktische und pädagogische Angebote. Wird zum Ende der Qualifizierung die Bewährung festgestellt, ist die Übernahme in ein unbefristetes Beschäftigungsverhältnis vorgesehen.

Der Erwerb einer Lehramtsbefähigung ist damit nicht verbunden.

3)  Absolventinnen und Absolventen einer Fachhochschule

  • mit ingenieurwissenschaftlichen Abschlüssen aus einem Bereich, der grundsätzlich Elektrotechnik, Energietechnik, Nachrichtentechnik, Maschinenbautechnik, Fertigungstechnik, Versorgungstechnik, Fahrzeugtechnik, Konstruktionstechnik, Verfahrenstechnik, Chemietechnik, Informationstechnik oder Automatisierungstechnik zuzuordnen ist, und
  • bei Vorliegen einer Einstellung an einem Berufskolleg,

können über den Seiteneinstieg ein berufsbegleitendes duales Masterstudium für das Lehramt an Berufskollegs durchführen. Das Studium kann wahlweise an den Universitäten in Wuppertal, Paderborn, Siegen, Aachen und Münster absolviert werden.

Neben der Unterrichtstätigkeit im Umfang von 13 Stunden an drei Tagen pro Woche wird das Studium an der Universität an zwei Tagen pro Woche durchgeführt. Der Masterstudiengang dauert sechs Semester und schließt mit dem Master of Education ab.

Nach Abschluss des dualen Masterstudienganges erfolgt der berufsbegleitende Vorbereitungsdienst nach OBAS mit einer Dauer von 18 Monaten (Erwerb der Lehramtsbefähigung).

Landesweite Beratungsstelle Lehrämter an Schulen

Passgenaue Beratung zu allen Möglichkeiten gibt es hier:

Telefonische Beratung: 0231 9369 7770

Montags, mittwochs und freitags jeweils in der Zeit von 9 bis 12 Uhr
Dienstags und donnerstags jeweils in der Zeit von 13 bis 16 Uhr

Außerhalb dieser Zeiträume ist eine telefonische Beratung nach vorheriger Terminvereinbarung per Mail möglich.

Beratung (per Mail): beratung [at] lehrer-werden.nrw

oder lehramtsspezifisch:

Beratungsstelle.Lehramt-an-Grundschulen [at] pa.nrw.de

Beratungsstelle.Lehramt-HauptRealSekundarGesamtschulen [at] pa.nrw.de

Beratungsstelle.Lehramt-Gymnasien-Gesamtschulen [at] pa.nrw.de

Beratungsstelle.Lehramt-an-Berufskollegs [at] pa.nrw.de

Beratungsstelle.Lehramt-SonderpaedagogischeFoerderung [at] pa.nrw.de

FAQ

Nein. Die Anerkennung eines Studienabschlusses außerhalb der Lehrerausbildung als Erste Staatsprüfung für ein Lehramt ist nicht mehr möglich. Sie ist auch keine Voraussetzung mehr für die Einstellung als Seiteneinsteigerin oder Seiteneinsteiger in den Schuldienst sowie für die Teilnahme an einem berufsbegleitenden Vorbereitungsdienst.

Nein.

Eine bereits ausgesprochene Anerkennung behält, im Rahmen der im Anerkennungsbescheid genannten Bedingungen, ihre Gültigkeit. Sofern Ihr Studienabschluss als erste Staatsprüfung anerkannt wurde, steht Ihnen damit der Zugang zum regulären Vorbereitungsdienst offen.

Seit 2009 gibt es eine reformierte berufsbegleitende Ausbildung, die mit einer Staatsprüfung abschließt und zum Erwerb einer Lehramtsbefähigung führt.
Nähere Informationen gibt es im Lehrerausbildungsgesetz (LABG) https://bass.schul-welt.de/9767.htm und in der Ordnung zur berufsbegleitenden Ausbildung von Seiteneinsteigerinnen und Seiteneinsteigern und der Staatsprüfung (OBAS).

An der berufsbegleitenden Ausbildung kann teilnehmen, wer:

  1. einen an einer Universität, einer Kunst- und Musikhochschule oder der Deutschen Sporthochschule Köln erworbenen Hochschulabschluss oder einen FH-Master nachweist, der auf einer Regelstudienzeit von mindestens sieben Semestern beruht und keinen Zugang zu einem Vorbereitungsdienst nach § 5 Lehrerausbildungsgesetz eröffnet,
  2. eine mindestens zweijährige Berufstätigkeit oder eine mindestens zweijährige Betreuung eines minderjährigen Kindes nach Abschluss des Hochschulstudiums nachweisen kann, die für die Unterrichts- und Erziehungsfähigkeiten erforderlichen deutschen Sprachkenntnisse besitzt und im Rahmen eines Auswahlverfahrens mit positiver Prognose über den Ausbildungserfolg in den Schuldienst des Landes Nordrhein-Westfalen im Tarifbeschäftigungsverhältnis eingestellt wurde.

Nein. Nach Beendigung der berufsbegleitenden Ausbildung ist eine Verbeamtung bis zu einem bestimmten Lebensalter möglich. Ansonsten wird die Beschäftigung im Tarifbeschäftigungsverhältnis fortgesetzt.

Der berufsbegleitende Vorbereitungsdienst umfasst in der Regel 24 Monate. Eine individuelle Verkürzung um sechs Monate ist im Einzelfall unter Anrechnung von Vordienstzeiten möglich. Eine einmalige Verlängerung um maximal sechs Monate kann bei nachgewiesenen Krankheitszeiten oder nach nicht bestandener Staatsprüfung erfolgen.

Sie werden im berufsbegleitenden Vorbereitungsdienst grundsätzlich in zwei Fächern ausgebildet. Die Fächer werden im Rahmen der Einstellung in Orientierung an Ihrem Hochschulabschluss festgelegt. Im Lehramt an Gymnasien und Gesamtschulen kann unter bestimmten Voraussetzungen an die Stelle von zwei Fächern das Fach Kunst oder das Fach Musik treten.

Im Rahmen Ihres Pflichtstundendeputates werden Sie in einem Umfang von sieben Wochenstunden ausgebildet. Davon werden durchschnittlich sechs Wochenstunden vom Zentrum für schulpraktische Lehrerausbildung und eine Wochenstunde von der Ausbildungsschule durchgeführt.

Zunächst müssen Sie vor Ende des ersten Ausbildungshalbjahres eine besondere Prüfung in Bildungswissenschaften ablegen, um zur Staatsprüfung zugelassen zu werden. Im Rahmen der Staatsprüfung werden Sie dann die Prüfungsleistungen erbringen müssen, die auch die Teilnehmerinnen und Teilnehmer des grundständigen Vorbereitungsdienstes erbringen müssen.