Du bist schon fast fertige Lehrkraft

Lehrerin steht an einem Whiteboard

Du hast ein abgeschlossenes Studium

Mit dem 1. Staatsexamen oder Master of Education in der Tasche stehst du nun vor deinem Referendariat. Oder du hast sogar schon dein 2. Staatsexamen in der Tasche? Hier erfährst du alles über den Berufseinstieg.

Fächerspezifische Lehrerbedarfsprognosen für die Sekundarstufe I

Lehrkräftebedarfprognose_Sek1

Fächerspezifische Lehrerbedarfsprognosen für die Sekundarstufe II

Lehrkräftebedarfprognose_Sek2

BEWERBUNGS- UND EINSTELLUNGSVERFAHREN

Einstellungsverfahren

Mit der in Nordrhein-Westfalen abgelegten Staatsprüfung für Absolventinnen und Absolventen der Masterstudiengänge wird eine Lehramtsbefähigung erworben, mit der man sich in Nordrhein-Westfalen für den Schuldienst bewerben kann. Das Gleiche gilt für Bewerberinnen und Bewerber aus anderen Bundesländern, die eine Anstellung an einer Schule in Nordrhein-Westfalen suchen. Auswahlverfahren finden an den Schulen und den Schulämtern statt. Einstellende Behörden sind in der Regel die Bezirksregierungen. Bewerben können sich alle Lehrkräfte, die eine Lehramtsbefähigung besitzen. Die Einstellungen erfolgen zum Unterrichtsbeginn nach den Sommerferien, zum 1. Februar eines Kalenderjahres oder während des laufenden Schuljahres, soweit in dieser Zeit Stellen frei werden. Die Einstellung in ein Dauerbeschäftigungsverhältnis erfolgt über das Ausschreibungsverfahren oder über das Listenverfahren.

Ausschreibungsverfahren

Da der überwiegende Anteil der Stellen über das Ausschreibungsverfahren besetzt wird, müssen sich Bewerberinnen und Bewerber eigeninitiativ auf ausgeschriebene Stellen bewerben. Die Schulen schreiben die freien Stellen mit einem entsprechenden Anforderungsprofil im Programm LEO – Lehrereinstellung Online.NRW (Einstellung in Dauerbeschäftigung) öffentlich aus und wählen ihr Personal eigenverantwortlich aus. Über die Einladung zu einem Gespräch und die Auswahl der Bewerberinnen und Bewerber entscheidet eine Auswahlkommission der einzelnen Schule.
Bewerberinnen und Bewerber mit einer Befähigung für das Lehramt an Gymnasien und Gesamtschulen haben zusätzliche Bewerbungsmöglichkeiten auf Stellenausschreibungen anderer Schulformen.

Zusätzliche Hinweise zu den Bewerbungsmöglichkeiten für Lehrkräfte mit dem Lehramt an Gymnasien und Gesamtschulen oder für das Lehramt für die Sekundarstufe II findest du hier.

Außerdem gibt es die Möglichkeit, sich über das Portal VERENA auf befristete Einstellungen zu bewerben.

Listenverfahren

Grundlage für das Listenverfahren ist die Bewerbungsdatei, in die sich alle Bewerberinnen und Bewerber, die am Einstellungsverfahren teilnehmen wollen, mit ihrer Lehramtsbefähigung ganzjährig eintragen können. Über das Listenverfahren sollen insbesondere Schulen in schwer zu versorgenden Regionen ausgebildete Lehrkräfte zugewiesen bekommen. Außerdem werden mit dem Listenverfahren Stellen besetzt, die im Ausschreibungsverfahren nicht vergeben werden konnten.

Du hast noch Fragen?

Dann wende dich an ein Zentrum für schulpraktische Lehrerausbildung in deiner Region. Eine Übersicht der Standorte findest du hier.

FAQ

Als Lehrkraft bereitest Du den Unterricht für Deine Schüler vor und zeitgleich deine Schüler auf das Leben. Du erstellst Arbeitsunterlagen, sammelst Materialien für einen anschaulichen Unterricht und korrigierst Klassenarbeiten und Klausuren. Darüber hinaus planst Du schulinterne Veranstaltungen, Projektarbeiten und Klassenfahrten. Neben der Leitung des Unterrichts nimmst Du auch regelmäßig an Konferenzen teil oder besuchst Weiterbildungen und Schulungen, um Deine Fachkenntnisse aufzufrischen.

Um Lehrkraft zu werden, bewirbst Du Dich nach Deinem Studium und dem Vorbereitungsdienst beziehungsweise der 2. Staatsprüfung in Nordrhein-Westfalen. Dazu hier klicken.

Lehramtsanwärterinnen und Lehramtsanwärter erhalten im Vorbereitungsdienst zurzeit Bezüge in Höhe von mindestens 1.500,37 Euro brutto (u.a. abhängig vom Familienstand).
Bei einer Einstellung mit Verbeamtung werden sie je nach Lehramt in der Regel nach der Besoldungsgruppe A12 oder A13 besoldet, das entspricht derzeit mindestens 3.824,06 Euro brutto (Stand 01.01.2021). Als Schulleiterin oder Schulleiter zum Beispiel an großen Gymnasien oder Gesamtschulen steigt die Besoldung auf bis zu A16.

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A 12       3.824,06 3.999,52 4.175,69 4.354,35 4.474,14 4.593,93 4.713,75 4.833,57 4.953,31
A 13         4.463,40 4.657,40 4.851,42 4.980,79 5.110,13 5.239,50 5.368,88 5.498,22
A 14         4.739,30 4.990,92 5.242,50 5.410,25 5.577,98 5.745,74 5.913,48 6.081,24
A 15           5.475,22 5.751,85 5.973,14 6.194,46 6.415,79 6.637,11 6.858,41
A 16           6.033,41 6.353,31 6.609,29 6.865,26 7.121,18 7.377,16 7.633,11

Hier wird die Besoldungstabelle für Beamtinnen und Beamte des Landes Nordrhein-Westfalen gezeigt (Stand: 01.01.2021). Es gibt keine besondere Tabelle für Lehrkräfte.

Die Tabelle ist nach Besoldungsgruppen gegliedert und innerhalb der Besoldungsgruppen in Erfahrungsstufen unterteilt (oberste Zeile). Aus Anlass der Einstellung in das Beamtenverhältnis erfolgt die Einstufung regelmäßig in die erste – bei jeder Besoldungsgruppe – ausgebrachte Stufe. Wenn berücksichtigungsfähige Erfahrungszeiten vorliegen, erfolgt die Einstufung in eine höhere Stufe. Im Laufe des Berufslebens im Beamtenverhältnis erfolgt nach zwei, drei oder vier Jahren „Erfahrung“ das Aufsteigen in den Stufen (Automatismus).

Weitere Informationen gibt es hier: Lehrkräfte im Beamtenverhältnis

Wie viel verdient eine Lehrkraft als Tarifbeschäftigte?

Seiteneinsteiger ohne Hochschulstudium starten i.d.R. in EG  9 / St. 1 (3.051,16 Euro brutto) als Lehrkraft an einer Grundschule/Hauptschule. Dabei handelt es sich i.d.R. um Vertretungslehrkräfte.

Seiteneinsteiger mit sonstigem wissenschaftlichen Hochschulstudium starten in EG 10 / St. 1  (3.427,65 Euro brutto) als Lehrkraft Grundschule/Hauptschule bzw. EG 12 / St. 1 (3.672,04 Euro brutto) als Lehrkraft in allen anderen Schulformen. Aufstiegsmöglichkeiten sind gegeben.

Seiteneinsteiger mit abgeschlossenem Hochschulstudium (Lehramtsstudium) starten i.d.R. in  EG 11 / St. 1 (3.553,15 Euro brutto) als Lehrkraft Grundschule/Hauptschule bzw. EG 13 / St. 1 (4.074,30 Euro brutto) als Lehrkraft in allen anderen Schulformen. Aufstiegsmöglichkeiten sind gegeben.

Weitere Informationen gibt es hier: Lehrkräfte als Tarifbeschäftigte

In der Regel werden die Lehrkräfte verbeamtet.
Auch wenn die Verbeamtung der Regelfall ist, verfügt NRW gleichwohl über ca. 32.000 tarifbeschäftigte Lehrkräfte bei insgesamt knapp 200.000 Lehrkräften.