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Deine Chancen im Grundschullehramt

Grundschullehrer vor seiner Klasse

Deine Chancen im Grundschullehramt

Du bist auf der Suche nach einem abwechslungsreichen Beruf mit Verantwortung? Dann bring die ganz Kleinen groß raus, mach sie fit für die Zukunft!

Eins vorweg:
Für Bewerberinnen und Bewerber bestehen in den nächsten zehn Jahren hervorragende bis sehr gute Beschäftigungsaussichten. Fachspezifische Engpässe treten im Primarbereich seltener auf als an den weiterführenden Schulen.

Die Grundschule ist eine Schule für alle Kinder. Hier begegnen sich Kinder mit verschiedenen Begabungen sowie unterschiedlichen sozialen, ethnischen und religiösen Hintergründen. Diese Vielfalt nutzt die Grundschule als Chance für das gemeinsame Lernen. Kinder lernen von- und miteinander und bauen dadurch in besonderem Maße gegenseitiges Verständnis auf.

Für Kinder ist es wichtig, Neues selbst zu entdecken und in der Grundschule zu lernen, wie sie sich Wissen selbstständig aneignen können. Um das Lernen zu lernen, brauchen sie Zeit und Anregungen. Mit den angebotenen Materialien suchen sie sich zum Beispiel in Sachbüchern Informationen, gewinnen im Gesprächskreis Ideen für ihre Arbeit, setzen sich eigene Ziele, stellen Arbeitsergebnisse vor und besprechen sie.

Doch jedes Kind lernt anders und kommt mit unterschiedlichen Voraussetzungen in die Schule. Damit jedes Kind so gut wie möglich lernen kann, haben Grundschulen entsprechende Förderkonzepte entwickelt. Kinder mit besonderen Begabungen werden dabei ebenso berücksichtigt wie Kinder, die in bestimmten Lernbereichen besondere Unterstützung benötigen, um Lernfortschritte zu erzielen.

Lehrkraft an der Grundschule werden

Studium

Für das Studium mit der Lehramtsoption Grundschule werden in Nordrhein-Westfalen drei Fächer gewählt. Diese setzen sich aus den Pflichtbereichen Sprache Deutsch und Mathematik sowie einem weiteren, frei wählbaren Fach (Sachunterricht, Kunst, Musik, Englisch, Religion oder Sport) zusammen.

Seiteneinstieg

Um in Nordrhein-Westfalen in den nächsten Jahren in einzelnen Schulformen und für bestimmte Unterrichtsfächer die Unterrichtsversorgung sicherzustellen, werden auch Personen eingestellt, die nicht die klassische Lehrerausbildung absolviert haben.  Für die Grundschule ist der Seiteneinstieg nach OBAS in allen Fächern offen, wobei in Deutsch oder Mathematik sowie einem weiteren Unterrichtsfach ausgebildet wird. Voraussetzung dafür ist: 

> Hochschulabschluss, aus dem mindestens ein Fach abzuleiten ist, das einem Ausbildungsfach des Lehramts an Grundschulen entspricht.

> Sofern im Unterrichtsfach Sachunterricht ausgebildet wird, sind Studienleistungen aus den Lernbereichen Natur- und Gesellschaftswissenschaften erforderlich.

> Der lehramtsbezogene Hochschulabschluss für GyGe (M.Ed. oder Erste Staatsprüfung), der einen Wechsel in das Lehramt von GyGe nach G ermöglicht.

Stellenausschreibungen für Seiteneinsteigerinnen und Seiteneinsteiger findest du hier: LOIS – Lehrereinstellung | Seiteneinstieg.

Beratung zum Lehrerberuf gewünscht?

Die Landesweite Beratungsstelle Lehrämter an Schulen stellt im Auftrag des Ministeriums für Schule und Bildung am Lehrerberuf Interessierten ein umfangreiches Informationsportal zur Verfügung.

Telefonische Beratung: 0231 9369 7770

Montags, mittwochs und freitags jeweils in der Zeit von 9 bis 12 Uhr
Dienstags und donnerstags jeweils in der Zeit von 13 bis 16 Uhr

Außerhalb dieser Zeiträume ist eine telefonische Beratung nach vorheriger Terminvereinbarung per Mail möglich.

Beratung (per E-Mail): Beratungsstelle.Lehramt-an-Grundschulen [at] pa.nrw.de (Beratungsstelle[dot]Lehramt-an-Grundschulen[at]pa[dot]nrw[dot]de)

Immer dabei: die Broschüre "Lehrerin oder Lehrer werden in Nordrhein-Westfalen"

FAQ

Das Studium gliedert sich in einen Bachelor- und einen darauf aufbauenden Masterstudiengang. Die Bachelorstudiengänge haben eine Regelstudienzeit von sechs Semestern, die darauf aufbauenden Masterstudiengänge eine Regelstudienzeit von vier Semestern.

Die Studiengänge gliedern sich in Module, die die Lehrveranstaltungen thematisch zusammenfassen.

Während des ersten Studienjahres des Bachelorstudiums ist ein Eignungs- und Orientierungspraktikum zu absolvieren. Daneben beinhaltet das Bachelorstudium ein (in der Regel) außerschulisches Berufsfeldpraktikum, das im 4. oder 5. Semester abgeleistet wird.

Das Masterstudium beinhaltet ein Praxissemester, welches im zweiten, spätestens im dritten Semester des Masterstudienganges absolviert werden soll.

Der Vorbereitungsdienst bildet die abschließende berufliche Qualifizierung der Absolventinnen und Absolventen nach Bestehen der Masterprüfung. Er dauert 18 Monate und schließt mit der Staatsprüfung ab.

Nachzuweisen sind Kenntnisse in zwei Fremdsprachen, in der Regel durch die Hochschulzugangsberechtigung. Lateinkenntnisse müssen in den Fächern der modernen Fremdsprachen nach Landesrecht nicht mehr zwingend nachgewiesen werden; in den Fächern Geschichte und Philosophie/Praktische Philosophie reicht als Nachweis das kleine Latinum. Hochschulen können weitergehende Anforderungen stellen.

Die Studiengänge der jeweiligen Lehrämter setzen entsprechend der angestrebten Schulform verschiedene Ausbildungsschwerpunkte. Alle Studiengänge setzen jedoch das Erreichen von insgesamt 300 Leistungspunkten voraus und schließen mit der Masterarbeit.

Eine Übersicht über die Schwerpunkte und die Verteilung der Leistungspunkte finden Sie auf schulministerium.nrw.de.

Die Lehramtszugangsverordnung finden Sie recht.nrw.de.

Die Hochschulen legen ihr Fächerangebot fest. Grundsätzlich gelten die Vorgaben gem. § 2 LZV v. 25. April 2016.

Das Studium für das Lehramt an Grundschulen umfasst die Lernbereiche Sprachliche Grundbildung und Mathematische Grundbildung. Darüber hinaus kann zwischen einem dritten Lernbereich Natur- und Gesellschaftswissenschaften (Sachunterricht) oder dem Lernbereich Ästhetische Erziehung gewählt werden. Als Unterrichtsfach sind folgende Fächer zugelassen: Englisch, Evangelische Religionslehre, Islamische Religionslehre, Katholische Religionslehre, Kunst, Musik, Sport.

Nach erfolgreichem Abschluss des Bachelor-Studiengangs wird der „Bachelor of Arts“ bzw. der „Bachelor of Science“ oder der „Bachelor of Education“ erworben. Dieser stellt im Allgemeinen einen ersten berufsqualifizierenden Abschluss dar und ist so gestaltet, dass er nicht nur lehramtsspezifische Elemente enthält, sondern Kompetenzen vermittelt, die auch für andere Berufsfelder außerhalb der Schule eine Grundlage bieten (Polyvalenz). Die Voraussetzung für den Zugang zum Masterstudium ist der Abschluss des Bachelorstudiums.

Der „Master of Education“ ist ein vertiefender lehramtsbezogener Studiengang, der zum Eintritt in den Vorbereitungsdienst für ein Lehramt befähigt.

Das Portfolio ist ein Instrument zur Selbststeuerung individueller Lernprozesse. Durch das „Portfolio Praxiselemente“ dokumentieren Absolventinnen und Absolventen den systematischen Aufbau berufsbezogener Kompetenzen in den einzelnen Praxiselementen der Ausbildung. Das Portfolio wird in der Regel ab Beginn des Eignungs- und Orientierungspraktikums bis zum Ende der Ausbildung geführt. Es dokumentiert die Ausbildung als zusammenhängenden berufsbiographischen Prozess.

Das hängt von den vorhandenen Kapazitäten und der Ausgestaltung der Bachelor-Studiengänge und -abschlüsse an den einzelnen Hochschulen ab. Hochschulen können ihre Bachelor-Studiengänge so gestalten, dass sie für Master-Studiengänge für verschiedene Lehrämter geeignet sind; das erhöht die Anschlussfähigkeit für die Absolventinnen und Absolventen. Unter Umständen müssen aber auch Wartezeiten oder Hochschulwechsel in Kauf genommen werden.

Dies entscheidet – wie bei allen übrigen Studiengängen auch – die Hochschule. Sie kann einen (zunächst vorläufigen) Einstieg in den „anderen“ Lehramts-Master zulassen, wenn während des Masters Leistungen des Bachelorstudiums nachgeholt werden und zu erwarten ist, dass dies innerhalb eines Jahres geschieht.

Ein Wechsel ist aufgrund der polyvalenten Elemente des Bachelorstudienganges grundsätzlich möglich. Letztendlich hängt die Entscheidung jedoch von den Voraussetzungen ab, die die Hochschule an den Zugang zum jeweiligen Master stellt.

Dies ist grundsätzlich möglich. Die Entscheidung trifft die jeweilige Hochschule; sie hängt auch von den Voraussetzungen ab, die die Hochschule an den Zugang zum jeweiligen Master stellt. Da die einzelnen Bundesländer bei der Ausgestaltung der Lehramtsstudiengänge die gemeinsam vereinbarten Vorgaben der Kultusministerkonferenz berücksichtigen (z. B. den sog. Quedlinburger Beschluss der Kultusministerkonferenz vom 02.06.2005), ist ein Wechsel nach Nordrhein-Westfalen im Regelfall möglich.

Dies ist grundsätzlich möglich. Die Entscheidung trifft die jeweilige Hochschule; sie hängt von den Voraussetzungen ab, die die Hochschule an den Zugang zum jeweiligen Master stellt.

Generell ist dies nicht möglich; im Spezialfall für das Lehramt an Berufskollegs mit zwei verwandten beruflichen Fachrichtungen kann die Hochschule den Zugang von FH-Bachelor-Absolventen zum Lehramts-Master aber ermöglichen. Ein Zugang zum Vorbereitungsdienst ist dann möglich, sofern der Master-Abschluss ausschließlich an einer Universität oder in den Unterrichtsfächern Kunst, Musik und Sport an Kunst- und Musikhochschulen oder an der Deutschen Sporthochschule Köln erworben wird.

Anderen Absolventinnen und Absolventen eines FH-Bachelors bleibt die Möglichkeit, Ihre Leistungen im Rahmen eines universitären Bachelorstudienganges anrechnen zu lassen, wobei Voraussetzung ist, dass das Lehramtsstudium insgesamt überwiegend an der Universität absolviert wird.

Mit dem sogenannten Mobilitätsbeschluss der Kultusministerkonferenz (KMK) vom 07.03.2013 haben sich die einzelnen Bundesländer verpflichtet, Bewerberinnen und Bewerber, die ein Lehramtsstudium gemäß den Vorgaben der KMK absolviert haben, unabhängig von dem Land, in dem der Abschluss erworben wurde, gleichberechtigten Zugang zum Vorbereitungsdienst für den Ihrem Abschluss entsprechenden Lehramtstyp zu ermöglichen.

Voraussetzung hierfür ist jedoch, dass der Abschluss zwei Fächer umfasst, die für das entsprechende nordrhein-westfälische Lehramt zugelassenen Fächern inhaltlich zugeordnet werden können. Weiter Informationen zum Anerkennungsverfahren erhalten Sie hier:

"Lehramt an Gymnasien und Gesamtschulen / Lehramt an Berufskollegs"

Der Anerkennungsbescheid und das Zeugnis über die anerkannte Prüfung können im Bewerbungsverfahren zur Einstellung in den Vorbereitungsdienst innerhalb der dafür festgesetzten Frist (Nachreichfrist) nachgereicht werden (www.sevon.nrw.de).

Beratung

Ansprechpartner zum Seiteneinstieg finden Sie in den Bezirksregierungen, die auch für das Lehramt Grundschule zuständig sind.

Bezirksregierung Arnsberg:

Zentrale Beratungsstelle

Frau Imke Möckel
Dezernat 47
Tel. 02931 / 82 - 3139
ZentraleBeratungsstelle [at] bra.nrw.de (ZentraleBeratungsstelle[at]bra[dot]nrw[dot]de)

Bezirksregierung Detmold:

Zentrale Beratungsstelle

N.N.
Dezernat 47
Tel. 05231 / 71 - 0
poststelle [at] bezreg-detmold.nrw.de (poststelle[at]bezreg-detmold[dot]nrw[dot]de)

Bezirksregierung Düsseldorf:

Zentrale Beratungsstelle

Frau Nellie Jöcken
Dezernat 47
Tel. 0211 / 475 - 1475
Dez47.Zentrale-Beratungsstelle [at] brd.nrw.de (Dez47[dot]Zentrale-Beratungsstelle[at]brd[dot]nrw[dot]de)

Bezirksregierung Köln:

Zentrale Beratungsstelle

Frau Michaela Paessler
Dezernat 47
Tel. 0221 / 147 - 3518
lev [at] brk.nrw.de (lev[at]brk[dot]nrw[dot]de)

Bezirksregierung Münster:

Zentrale Beratungsstelle

Frau Mareike Siekmeier
Dezernat 46/47
Tel. 0251 / 411 - 4467
seiteneinstieg [at] brms.nrw.de (seiteneinstieg[at]brms[dot]nrw[dot]de)