
Deine Chancen als Lehrkraft am Berufskolleg
Du bist auf der Suche nach einem Beruf, der Theorie und Praxis optimal verbindet und bei dem du dein Fachwissen weitergeben kannst? Dann steht deine Zukunft fest – als Lehrkraft am Berufskolleg!
Gleich mal vorweg:
die Einstellungschancen im Lehramt Berufskolleg sind insgesamt hervorragend, besonders aber in den gewerblich-technischen Fachrichtungen, wie z.B. Maschinentechnik oder Elektrotechnik aber auch in den Bereichen Erziehung (Sozialpädagogik) oder Gesundheit.
In den wirtschaftsbezogenen Fachrichtungen ist der Markt derzeit insgesamt eher ausgeglichen.
Mehr Infos zur Prognose zum Lehrerarbeitsmarkt NRW als PDF (ab Seite 25 ff.)
Lehrkräfte am Berufskolleg bilden in zahlreichen Ausbildungsberufen, Fachbereichen und Berufsfeldern aus. In unterschiedlichen Teams planen sie ihren Unterricht entsprechend den Vorgaben der Bildungspläne, besprechen und beraten sich. Gut ausgestattete Labore und Werkstätten an gewerblich-technischen Berufskollegs sowie moderne PC-Räume, berufsspezifische Fachräume, Selbstlernzentren und vieles mehr bieten gute Voraussetzungen, um junge Menschen praxisorientiert auf einen Beruf vorzubereiten und zum Berufs- und/oder Schulabschluss zu führen.
Lehrkräfte am Berufskolleg haben einen engen Kontakt zu Ausbildungsbetrieben und kooperieren auch mit externen Partnern, auch weltweit! Lehrkräfte des Berufskollegs begleiten die Schülerinnen und Schüler bei der Beruflichen Orientierung und Beruflichen Bildung. Sie können Mitglieder von Prüfungsausschüssen der Kammern sein und begleiten die Schülerinnen und Schüler während ihrer beruflichen (Aus)bildung bzw. Weiterbildung. Somit leisten Lehrkräfte an einem Berufskolleg einen wichtigen Beitrag zur wirtschaftlichen Entwicklung der jeweiligen Region; dementsprechend genießen sie eine hohe Wertschätzung. Engagierte und motivierte Lehrkräfte haben am Berufskolleg viele Möglichkeiten, sich beruflich weiterzuentwickeln. Neben interessanten Fortbildungsangeboten gibt es auch verschiedene Möglichkeiten, besondere Verantwortung zu übernehmen, z. B. als Bildungsgangleiterin oder Bildungsgangleiter bzw. Schulleiterin oder Schulleiter. Einige Lehrkräfte des Berufskollegs bilden als Fachleiterin oder Fachleiter Nachwuchskräfte für den Lehrerberuf aus. Auch ein Wechsel in die Schulaufsicht, die die Schulen berät und unterstützt, ist möglich.
Hochqualifizierte Fachlehrkräfte beim dualen Partner Berufsschule stellen wichtige Erfolgsfaktoren dar, um die von der Wirtschaft dringend benötigten Fachkräfte ausbilden zu können. Aktuell, aber auch mittel- und langfristig ist ein sehr hoher Lehrkräftebedarf für die verschiedensten Bildungsgänge des Berufskollegs gegeben.
Lehrkraft am Berufskolleg werden
Klassisch über das Lehramtsstudium
Das Lehramtsstudium, das mit dem Master of Education abschließt, besteht aus zwei Phasen, der Bachelorphase und der Masterphase. Die Bachelorphase hat den Schwerpunkt in der fachwissenschaftlichen Ausbildung. Eine Ausrichtung auf das Lehramtsstudium wird bereits hier durch lehramtsspezifische Studienanteile (Fachdidaktik, Bildungswissenschaften, Berufspädagogik, Deutsch für Schülerinnen und Schüler mit Zuwanderungsgeschichte, Fragen zur Inklusion) erreicht. Nach 6 Semestern wird in der Regel das Bachelorstudium mit einer Bachelorarbeit abgeschlossen. Nach dem Bachelorabschluss folgt die Masterphase. Das Masterstudium ist auf den Lehrerberuf am Berufskolleg ausgerichtet. Um die Theorie stärker mit der Praxis zu verbinden, wird während der Masterphase ein mindestens fünfmonatiges Praxissemester an einem Berufskolleg absolviert. Die Masterphase dauert 4 Semester und wird mit einer Masterarbeit abgeschlossen. Nach dem Master of Education folgt die zweite Phase der Lehrerausbildung, der 18-monatige Vorbereitungsdienst. Angehende Lehrerinnen und Lehrer werden in dieser Zeit an einem Berufskolleg und einem Zentrum für schulpraktische Lehrerausbildung ausgebildet. Am Ende des Vorbereitungsdienstes wird eine Staatsprüfung abgelegt.
Studienstandorte
Technische Hochschule Aachen | www.rwth-aachen.de |
Universität Bonn | www.uni-bonn.de |
Universität Dortmund | www.tu-dortmund.de |
Universität Duisburg-Essen | www.uni-duisburg-essen.de |
Universität zu Köln | www.uni-koeln.de |
Universität Münster | www.uni-muenster.de |
Universität Paderborn | www.uni-paderborn.de |
Universität Siegen | www.uni-siegen.de |
Universität Wuppertal | www.uni-wuppertal.de |
Das Studium der Wirtschaftswissenschaften
Spezifische Studienmöglichkeiten für das Lehramt an Berufskollegs gibt es im Bereich der Wirtschaftswissenschaften, wo die Fachrichtung „Wirtschaftswissenschaft“ – neben der Kombination mit Unterrichtsfächern – auch in Kombination mit verschiedensten speziellen wirtschaftswissenschaftlichen Fachrichtungen studiert werden kann. Unmittelbaren Zugang zum Vorbereitungsdienst (Referendariat) für das Lehramt eröffnet ein lehramtsbezogener Abschluss als „Master of Education“. Studiengänge mit dem Abschluss „Master of Science“ können im Anschluss an eine Berufstätigkeit Beschäftigungsmöglichkeiten im Seiteneinstieg und Aufnahme in einen berufsbegleitenden Vorbereitungsdienst ermöglichen.
Auch möglich - mit FH-Abschluss zum Lehramtsstudium
Vor allem in den gewerblich-technischen Fachrichtungen haben auch Studierende an Fachhochschulen die Möglichkeit, nach einem Bachelorabschluss nahtlos in ein Lehramtsstudium für das Berufskolleg
(Studienabschluss Master of Education) an einer Universität überzugehen.
Derzeit bieten fünf Hochschulverbünde aus kooperierenden Universitäten und Fachhochschulen in Aachen, Siegen, Wuppertal, Münster und Paderborn verschiedene Programme dazu an:
- RWTH-Aachen mit den Fachhochschulen Aachen, Köln und Niederrhein
- Universität Münster mit der Fachhochschule Münster
- Universität Paderborn mit den Fachhochschulen Ostwestfalen-Lippe, Bielefeld, Hamm-Lippstadt und Südwestfalen
- Universität Siegen mit den Fachhochschulen Südwestfalen, Bonn-Rhein-Sieg und Dortmund
- Universität Wuppertal mit den Fachhochschulen Bochum, Gelsenkirchen und Südwestfalen.
Nebenberufliche Tätigkeit
Mit der Bereitschaft, nebenberuflich an einem Berufskolleg tätig zu werden, können interessierte fachlich qualifizierte Praktiker aus der Wirtschaft einen wertvollen Dienst im Interesse der Jugendlichen und der Wirtschaft bei der Sicherung des Fachkräftenachwuchses leisten. So soll eine Verbesserung der aktuellen und künftigen Unterrichtsversorgung erreicht werden. Das Schulministerium in Nordrhein-Westfalen (MSB NRW) setzt mit mit Unterstützung durch die Wirtschaftsverbände und Kammern ein umfassendes Aktionsprogramm um. Teil dieses Aktionsprogramms ist eben auch die Möglichkeit, nebenberuflich an Berufsschulen zu unterrichten.
Ein solch nebenberuflicher Unterricht ist zeitlich befristet in einem jeweils frei vereinbarten Umfang möglich.
Angesprochen mit diesem Angebot werden Absolventinnen und Absolventen von Hochschulen (Fachhochschulen, Universitäten), die in den ausgewählten technischen Fächern/Fachrichtungen ein Studium absolviert haben und in einem bestimmten Zeitkontingent sich als Lehrkräfte in die Aus- und Weiterbildung junger Menschen an Berufskollegs einbringen möchten.
Die Beschäftigung im Landesdienst erfolgt auf der Grundlage eines Arbeitsvertrages als „Lehrkraft im Tarifbeschäftigungsverhältnis“. Es gilt der Tarifvertrag für den öffentlichen Dienst der Länder (TV-L).
Seiteneinstieg
Um in Nordrhein-Westfalen in den nächsten Jahren in einzelnen Schulformen und für bestimmte Unterrichtsfächer die Unterrichtsversorgung sicherzustellen, werden auch Personen eingestellt, die nicht die klassische Lehrerausbildung absolviert haben. Welche Schulformen besonders dringend Seiteneinsteigerinnen und Seiteneinsteiger benötigen und wie Sie sich bewerben können, erfahren Sie hier: Seiteneinstieg in den Lehrerberuf Die Datenbank für die Stellensuche von Seiteneinsteigerinnen und Seiteneinsteigerinnen finden Sie hier: LOIS - Lehrereinstellung - Seiteneinstieg.
Bewerbung
Ansprechpartnerinnen und Ansprechpartner, insbesondere für konkrete Fragen zu den Stellenausschreibungen finden Sie in den Bezirksregierungen, die für die Berufskollegs zuständig sind.
Bezirksregierung Arnsberg:
Zentrale Beratungsstelle
Frau Imke Möckel
Dezernat 47
Tel. 02931 / 82 - 3139
ZentraleBeratungsstelle [at] bra.nrw.de (ZentraleBeratungsstelle[at]bra[dot]nrw[dot]de)
Herr LRSD Karsten Mielke
Dezernat 45
Tel. 02931 823141
karsten.mielke [at] bra.nrw.de (karsten[dot]mielke[at]bra[dot]nrw[dot]de)
Bezirksregierung Detmold:
Zentrale Beratungsstelle
Dirk Müller
Dezernat 47
Tel. 05231 714719
dirk.mueller [at] brdt.nrw.de (Dirk[dot]Mueller[at]brdt[dot]nrw[dot]de)
Herr Matthias Keiser
Dezernat 45
Tel. 05231 714501
matthias.keiser [at] brdt.nrw.de (matthias[dot]keiser[at]brdt[dot]nrw[dot]de)
Bezirksregierung Düsseldorf:
Zentrale Beratungsstelle
z.Zt. n.n.
Dezernat 47
Tel. 0211 / 475 - 4377
Dez47.Zentrale-Beratungsstelle [at] brd.nrw.de (Dez47[dot]Zentrale-Beratungsstelle[at]brd[dot]nrw[dot]de)
Herr Stefan Kwasniewski
Dezernat 45
Tel. 0211 / 475 - 3813
stefan.kwasniewski [at] brd.nrw.de (stefan[dot]kwasniewski[at]brd[dot]nrw[dot]de)
Bezirksregierung Köln:
Zentrale Beratungsstelle
Frau Michaela Paessler
Dezernat 47
Tel. 0221 / 147 - 3518
lev [at] brk.nrw.de (lev[at]brk[dot]nrw[dot]de)
Frau Sylvia Wimmershoff
Dezernat 45
Tel. 0221 / 147 - 2525
sylvia.wimmershoff [at] brk.nrw.de (sylvia[dot]wimmershoff[at]brk[dot]nrw[dot]de)
Bezirksregierung Münster:
Zentrale Beratungsstelle
Frau Mareike Krülls
Dezernat 46/47
Tel. 0251 / 411 - 4467
seiteneinstieg [at] brms.nrw.de (seiteneinstieg[at]brms[dot]nrw[dot]de)
Herr Frank Wolter
Dezernat 45
Tel. 0251 / 411 - 4503
frank.wolter [at] bezreg-muenster.nrw.de (frank[dot]wolter[at]bezreg-muenster[dot]nrw[dot]de)
Beratung zum Lehrerberuf gewünscht?
Das Landesprüfungsamt für Lehrämter an Schulen stellt im Auftrag des Ministeriums für Schule und Bildung des Landes Nordrhein-Westfalen ebenso umfangreiche allgemeine Informationen für Interessierte am Lehrerberuf am Berufskolleg bereit.
Zusätzliche persönliche Beratung:
0231 9369 7770
Montag, Mittwoch und Freitag jeweils in der Zeit von 9 bis 12 Uhr
Dienstag und Donnerstag jeweils in der Zeit von 13 bis 16 Uhr.
E-Mail: Beratungsstelle.Lehramt-an-Berufskollegs [at] pa.nrw.de (Beratungsstelle[dot]Lehramt-an-Berufskollegs[at]pa[dot]nrw[dot]de)
Zur Online-Broschüre "Der Lehrerberuf am Berufskolleg"
FAQ
Das Studium gliedert sich in einen Bachelor- und einen darauf aufbauenden Masterstudiengang. Die Bachelorstudiengänge haben eine Regelstudienzeit von sechs Semestern, die darauf aufbauenden Masterstudiengänge eine Regelstudienzeit von vier Semestern.
Die Studiengänge gliedern sich in Module, die die Lehrveranstaltungen thematisch zusammenfassen.
Während des ersten Studienjahres des Bachelorstudiums ist ein Eignungs- und Orientierungspraktikum zu absolvieren. Daneben beinhaltet das Bachelorstudium ein (in der Regel) außerschulisches Berufsfeldpraktikum, das im 4. oder 5. Semester abgeleistet wird.
Das Masterstudium beinhaltet ein Praxissemester, das im zweiten, spätestens im dritten Semester des Masterstudienganges absolviert werden soll.
Der Vorbereitungsdienst bildet die abschließende berufliche Qualifizierung der Absolventinnen und Absolventen nach Bestehen der Masterprüfung. Er dauert 18 Monate und schließt mit der Staatsprüfung ab.
Nachzuweisen sind Kenntnisse in zwei Fremdsprachen, in der Regel durch die Hochschulzugangsberechtigung. Lateinkenntnisse müssen in den Fächern der modernen Fremdsprachen nach Landesrecht nicht mehr zwingend nachgewiesen werden; in den Fächern Geschichte und Philosophie/Praktische Philosophie reicht als Nachweis das kleine Latinum. Hochschulen können weitergehende Anforderungen stellen.
Die Studiengänge der jeweiligen Lehrämter setzen entsprechend der angestrebten Schulform verschiedene Ausbildungsschwerpunkte. Alle Studiengänge setzen jedoch das Erreichen von insgesamt 300 Leistungspunkten voraus und schließen mit der Masterarbeit ab.
Eine Übersicht über die Schwerpunkte und die Verteilung der Leistungspunkte finden Sie auf schulministerium.nrw.de.
Die Lehramtszugangsverordnung finden Sie recht.nrw.de.
Die Hochschulen legen ihr Fächerangebot fest. Grundsätzlich gelten jedoch die Vorgaben gem. § 5 LZV v. 25. April 2016.
Im Studium für das Lehramt an Berufskollegs besteht die Wahl zwischen zwei beruflichen Fachrichtungen oder einem Unterrichtsfach und einer beruflichen Fachrichtung oder zwei Unterrichtsfächern. Welche Fächer und Fachrichtungen zugelassen und in welcher Kombination wählbar sind, finden Du hier.
Außerdem muss eine einschlägige fachpraktische Tätigkeit von zwölf Monaten Dauer nachgewiesen werden, dabei sollte der überwiegende Teil vor Abschluss des Studiums geleistet werden. Die fachpraktische Tätigkeit kann auch im Rahmen besonderer Praktika der Hochschulen erbracht werden.
Nach erfolgreichem Abschluss des Bachelor-Studiengangs wird der „Bachelor of Arts“ bzw. der „Bachelor of Science“ oder der „Bachelor of Education“ erworben. Dieser stellt im Allgemeinen einen ersten berufsqualifizierenden Abschluss dar und ist so gestaltet, dass er nicht nur lehramtsspezifische Elemente enthält, sondern Kompetenzen vermittelt, die auch für andere Berufsfelder außerhalb der Schule eine Grundlage bieten (Polyvalenz). Die Voraussetzung für den Zugang zum Masterstudium ist der Abschluss des Bachelorstudiums.
Der „Master of Education“ ist ein vertiefender lehramtsbezogener Studiengang, der zum Eintritt in den Vorbereitungsdienst für ein Lehramt befähigt.
Das Portfolio ist ein Instrument zur Selbststeuerung individueller Lernprozesse. Durch das „Portfolio Praxiselemente“ dokumentieren Absolventinnen und Absolventen den systematischen Aufbau berufsbezogener Kompetenzen in den einzelnen Praxiselementen der Ausbildung. Das Portfolio wird in der Regel ab Beginn des Eignungs- und Orientierungspraktikums bis zum Ende der Ausbildung geführt. Es dokumentiert die Ausbildung als zusammenhängenden berufsbiographischen Prozess.
Das hängt von den vorhandenen Kapazitäten und der Ausgestaltung der Bachelor-Studiengänge und -abschlüsse an den einzelnen Hochschulen ab. Hochschulen können ihre Bachelor-Studiengänge so gestalten, dass sie für Master-Studiengänge für verschiedene Lehrämter geeignet sind; das erhöht die Anschlussfähigkeit für die Absolventinnen und Absolventen. Unter Umständen müssen aber auch Wartezeiten oder Hochschulwechsel in Kauf genommen werden.
Dies entscheidet – wie bei allen übrigen Studiengängen auch – die Hochschule. Sie kann einen (zunächst vorläufigen) Einstieg in den „anderen“ Lehramts-Master zulassen, wenn während des Masters Leistungen des Bachelorstudiums nachgeholt werden und zu erwarten ist, dass dies innerhalb eines Jahres geschieht.
Dies entscheidet die Hochschule. Sie kann einen (zunächst vorläufigen) Einstieg in den Lehramts-Master zulassen, wenn während des Masters Leistungen des Bachelorstudiums nachgeholt werden und zu erwarten ist, dass dies innerhalb eines Jahres geschieht.
Ein Wechsel ist aufgrund der polyvalenten Elemente des Bachelorstudienganges grundsätzlich möglich. Letztendlich hängt die Entscheidung jedoch von den Voraussetzungen ab, die die Hochschule an den Zugang zum jeweiligen Master stellt.
Dies ist grundsätzlich möglich. Die Entscheidung trifft die jeweilige Hochschule; sie hängt auch von den Voraussetzungen ab, die die Hochschule an den Zugang zum jeweiligen Master stellt. Da die einzelnen Bundesländer bei der Ausgestaltung der Lehramtsstudiengänge die gemeinsam vereinbarten Vorgaben der Kultusministerkonferenz berücksichtigen (z. B. den sog. Quedlinburger Beschluss der Kultusministerkonferenz vom 02.06.2005), ist ein Wechsel nach Nordrhein-Westfalen im Regelfall möglich.
Dies ist grundsätzlich möglich. Die Entscheidung trifft die jeweilige Hochschule; sie hängt von den Voraussetzungen ab, die die Hochschule an den Zugang zum jeweiligen Master stellt.
Generell ist dies nicht möglich; im Spezialfall für das Lehramt an Berufskollegs mit zwei verwandten beruflichen Fachrichtungen kann die Hochschule den Zugang von FH-Bachelor-Absolventen zum Lehramts-Master aber ermöglichen. Ein Zugang zum Vorbereitungsdienst ist dann möglich, sofern der Master-Abschluss ausschließlich an einer Universität oder in den Unterrichtsfächern Kunst, Musik und Sport an Kunst- und Musikhochschulen oder an der Deutschen Sporthochschule Köln erworben wird.
Anderen Absolventinnen und Absolventen eines FH-Bachelors bleibt die Möglichkeit, Ihre Leistungen im Rahmen eines universitären Bachelorstudienganges anrechnen zu lassen, wobei Voraussetzung ist, dass das Lehramtsstudium insgesamt überwiegend an der Universität absolviert wird.
Mit dem sogenannten Mobilitätsbeschluss der Kultusministerkonferenz (KMK) vom 07.03.2013 haben sich die einzelnen Bundesländer verpflichtet, Bewerberinnen und Bewerber, die ein Lehramtsstudium gemäß den Vorgaben der KMK absolviert haben, unabhängig von dem Land, in dem der Abschluss erworben wurde, gleichberechtigten Zugang zum Vorbereitungsdienst für den Ihrem Abschluss entsprechenden Lehramtstyp zu ermöglichen.
Voraussetzung hierfür ist jedoch, dass der Abschluss zwei Fächer umfasst, die für das entsprechende nordrhein-westfälische Lehramt zugelassenen Fächern inhaltlich zugeordnet werden können. Weitere Informationen zum Anerkennungsverfahren erhalten Sie hier:
Anerkennung von Lehramtsprüfungen und Lehramtsbefähigungen
Der Anerkennungsbescheid und das Zeugnis über die anerkannte Prüfung können im Bewerbungsverfahren zur Einstellung in den Vorbereitungsdienst innerhalb der dafür festgesetzten Frist (Nachreichfrist) nachgereicht werden (www.sevon.nrw.de).
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